Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AVB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Montreux-Vevey Tourisme (Verein mit Sitz in 1820 Montreux, Rue du Théâtre 5 und nachfolgend als MVT bezeichnet) über die Leistungen, bei denen MVT selbst als Leistungserbringerin / Veranstalterin auftritt (z. B. Pauschalangebote, Stadtführungen).
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen müssen vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung akzeptiert werden. Die Einzelheiten sind in Punkt 3 unten geregelt.
Wenn MVT die Vermittlung von Drittleistungen übernimmt (z. B. Hotelreservierungen, Ausflüge, Aktivitäten, Konzerttickets usw.), kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden zustande. Eine eventuelle Abwicklung des Bestellvorgangs durch MVT ändert nichts daran, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande kommt. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers, der in den Angeboten ausdrücklich genannt wird. Die Einzelheiten sind in Punkt 4 unten geregelt.
MVT betreibt die Website www.montreuxriviera.com und bietet auf dieser Seite ihre eigenen Leistungen an. Die Seite bietet darüber hinaus Dritten die Möglichkeit, ihre eigenen Leistungen anzubieten.
MVT trifft alle Vorkehrungen, um die Zuverlässigkeit der auf ihrer Website veröffentlichten Informationen zu gewährleisten. Es wird jedoch keine ausdrückliche Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben. Darüber hinaus kann MVT nicht garantieren, dass die Website ohne Unterbrechung funktioniert oder dass der Server keine schädlichen Komponenten enthält. Jegliche Haftung von MVT, die sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website oder deren Nutzung ergibt, ist ausgeschlossen.
MVT ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Funktionsweise verlinkter Websites Dritter. Die Organisation hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des Inhalts dieser Websites. Die Konsultation dieser Websites erfolgt auf Risiko des Kunden.
Wenn MVT als Veranstalterin von Angeboten wie Pauschalen oder Stadtführungen auftritt, kommt der Vertrag zwischen MVT und dem Kunden zustande.
Die Angebote auf der Website oder in anderen Kommunikationsmitteln von MVT sind unverbindliche Angebote (Aufforderung zur Angebotsabgabe). Mit seiner Bestellung (schriftlich, per E-Mail, telefonisch, durch Absenden des ausgefüllten Eingabeformulars) unterbreitet der Kunde MVT ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss und akzeptiert die AVB von MVT sowie die Stornierungsbedingungen. Wenn dem Kunden anschließend der Eingang der Bestellung bestätigt wird (telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder durch eine automatische Nachricht), bedeutet diese Empfangsbestätigung noch nicht, dass das Angebot angenommen wurde. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn MVT das Angebot des Kunden annimmt und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt.
Wenn der Kunde telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder durch Absenden des ausgefüllten Eingabeformulars nur eine unverbindliche Angebotsanfrage übermittelt hat, stellt die Antwort von MVT das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
MVT verpflichtet sich, die Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, ordnungsgemäß zu erbringen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Veranstaltungen, die von der Organisation angeboten werden, nicht unbedingt auf verspätete Teilnehmer gewartet wird; dies darf keinesfalls als schlechte Vertragserfüllung durch MVT angesehen werden.
Wenn die Leistung nach Vertragsabschluss aus Gründen, für die allein MVT verantwortlich ist, unmöglich wird oder von MVT storniert wird, werden dem Kunden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Etwaige noch geschuldete Forderungen von MVT gegenüber dem Kunden aus der stornierten Reservierung werden storniert.
Wenn die Leistung aus Gründen, für die MVT nicht verantwortlich ist, unmöglich wird oder von MVT storniert wird, ist MVT nicht zur Rückerstattung verpflichtet.
Die in den Punkten 3.6 bis 3.9 festgelegten Stornierungsbedingungen von MVT, die der Kunde bei der Bestellung akzeptieren muss, sind maßgeblich für die finanziellen Folgen einer Stornierung der Leistung durch den Kunden.
MVT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in den in diesem Punkt genannten Fällen, in denen sie als Veranstalterin/Leistungserbringerin auftritt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. MVT haftet in keinem Fall für eigenes Verschulden des Kunden und für Verschulden Dritter. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für andere direkte oder indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung, die sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website www.montreuxriviera.com oder deren Nutzung ergibt.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Wertgegenständen bei von MVT durchgeführten Veranstaltungen.
Der Verkauf von Merchandising-Artikeln durch MVT richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kauf (OR 184 ff.).
Keine Reservierung wird zurückerstattet. MVT behält sich das Recht vor, Führungen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in Fällen höherer Gewalt. In diesem Fall kann der Kunde eine Rückerstattung oder einen Umtausch verlangen. Tickets für die Führungen können an den Touristeninformationsstellen in bar, mit Kreditkarte oder online mit Kreditkarte bezahlt werden.
Für Stadtführungen für Gruppen und Privatpersonen erfolgt die Zahlung per Kreditkarte. Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine Gebühr von 25 CHF erhoben.
MVT behält sich das Recht vor, für bestätigte Leistungen eine Vorauszahlungsrechnung auszustellen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, gesetzliche MwSt. inbegriffen.
Bei Stornierung durch den Kunden werden folgende Gebühren berechnet:
Die erste Änderung einer Bestellung ist kostenlos. Für jede weitere Änderung fallen Servicegebühren von 25 CHF an.
Im Falle einer Verspätung verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Unsere Guides warten vor Ort maximal 30 Minuten.
Eine Führung kann aus unvorhersehbaren Gründen geändert werden. In diesem Fall bemüht sich MVT, eine gleichwertige Entschädigung oder eine andere angemessene Lösung zu finden. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Schiffbrüchen, technischen Pannen usw. kann MVT eine Führung stornieren und den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten.
Zusätzlich zu den in den Punkten 3.1 bis 3.4 festgelegten Bestimmungen gelten für von MVT verkaufte Pauschalangebote die folgenden Bedingungen:
Ein Pauschalangebot liegt vor, wenn die Unterkunft (mindestens eine Übernachtung) zusammen mit einer anderen touristischen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird.
Im Rahmen eines Pauschalangebots ist die Vorauszahlung des Preises bei Vertragsabschluss fällig. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken und inklusive MwSt. Die gesetzliche Kurtaxe pro Person und Nacht wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet.
Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine Gebühr von 25 CHF erhoben.
Bei Stornierung durch den Kunden werden folgende Gebühren berechnet:
Im Falle einer Verhinderung kann grundsätzlich ein Ersatz benannt werden, der die Vereinbarung zu denselben Bedingungen übernimmt. Voraussetzung ist, dass der Ersatz solidarisch für den Produktpreis haftet und dass die am Pauschalangebot beteiligten Leistungserbringer (z. B. Hotels, Veranstalter usw.) dieser Änderung zustimmen.
Eine Versicherung für Stornogebühren kann zusätzlich gegen Aufpreis abgeschlossen werden und deckt die Stornogebühren im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod eines Reiseteilnehmers oder ihm nahestehender Personen ab. In diesen Fällen muss zusätzlich zur schriftlichen Stornierung der Grund für die Stornierung nachgewiesen und bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückgesendet werden. Die Bearbeitungsgebühr (Punkt 3.8.3) wird von der Versicherung nicht abgedeckt.
Das Pauschalangebot kann aus unvorhersehbaren Gründen geändert werden. In diesem Fall bemüht sich MVT, eine gleichwertige Entschädigung oder eine andere angemessene Lösung zu finden. Ein eventueller Minderwert zwischen angekündigten und tatsächlich erbrachten Leistungen wird in dem Maße entschädigt, wie MVT oder ein Leistungserbringer gemäß Punkt 3.4 schuldhaft ist. In Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks usw.), behördlichen Maßnahmen, Schiffbrüchen, technischen Pannen usw. kann MVT das Angebot stornieren. Wenn MVT das Angebot vor Reisebeginn storniert, wird der bereits gezahlte Pauschalangebotspreis zurückerstattet.
Für jede Änderung fallen Servicegebühren von 50 CHF an.
Wenn das Pauschalangebot nicht dem vertraglich Vereinbarten entspricht oder daraus ein Schaden entsteht, muss der entsprechende Mangel oder Schaden sofort beim betreffenden Leistungserbringer reklamiert werden. Wenn vor Ort beim Leistungserbringer keine angemessene Lösung gefunden werden konnte und wenn der Mangel nicht oder nicht ausreichend behoben werden kann, muss spätestens 30 Tage nach Ende des vertraglich vereinbarten Angebots eine entsprechende schriftliche Reklamation an MVT gesendet werden. Bei Unterlassung der Reklamation beim Leistungserbringer vor Ort oder bei Nichteinhaltung der Frist für die schriftliche Reklamation bei MVT verfallen alle Ansprüche ohne weitere Folgen.
Für das Pauschalangebot Fête des Vignerons 2019 gelten zusätzlich zu Punkt 3.8 Sonderbedingungen. Ab der schriftlichen Bestätigung durch MVT ist keine Änderung oder Stornierung der Reservierung möglich. Eine obligatorische Stornoversicherung ist im Preis inbegriffen, diese übernimmt eine eventuelle Verschiebung oder Absage der Aufführung durch den Veranstalter. Die Allgemeinen Bedingungen der obligatorischen Stornoversicherung sind maßgebend.
Wenn MVT die Vermittlung von Drittleistungen übernimmt (z. B. Hotelzimmer, Ausflüge, Aktivitäten, Konzerttickets usw.), kommt der Vertrag durch die Leistungserbringung des Dritten zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Veranstalter zustande. MVT wird nicht als Vertragspartei betrachtet. Drittleistungen unterliegen den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.
Angebote Dritter auf der Website oder in anderen Kommunikationsmitteln von MVT sind als unverbindliche Angebote des Dritten zu betrachten. Mit seiner Bestellung (schriftlich, per E-Mail, telefonisch, durch Absenden des ausgefüllten Eingabeformulars) unterbreitet der Kunde dem Dritten ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss und akzeptiert die AVB von MVT sowie die Stornierungsbedingungen des Dritten. Wenn dem Kunden anschließend der Eingang der Bestellung bestätigt wird (telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder durch eine automatische Nachricht), bedeutet diese Empfangsbestätigung noch nicht, dass das Angebot angenommen wurde. Der Vertrag mit dem Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden angenommen und ihm die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird. Wenn der Kunde durch Absenden des ausgefüllten Eingabeformulars nur eine unverbindliche Angebotsanfrage übermittelt hat, stellt die eintreffende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit dem Dritten dar. In diesem Fall kommt der Vertrag mit dem Dritten mit der ausdrücklichen Annahme durch den Kunden zustande.
Nur der Dritte als Vertragspartner des Kunden ist für die Vertragserfüllung zuständig. Die Vertragsbedingungen des Dritten sind maßgeblich. MVT gibt keine Gewährleistung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Dritten. Eventuelle Reklamationen müssen ausschließlich und unverzüglich an den Dritten gerichtet werden.
Im Falle einer Stornierung gelten die AVB oder die Stornierungsbedingungen des Dritten.
MVT übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Etwaige Entschädigungsansprüche müssen an den Dritten gerichtet werden.
In Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung der Parteien im Einzelfall werden Zahlungen mit ausgewählten Debit- und Kreditkarten sowie Barzahlungen vor Ort in Schweizer Franken und Euro akzeptiert. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken, gesetzliche MwSt. inbegriffen, Kurtaxe für Unterkunft zusätzlich.
Spezifische Verträge werden zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden geschlossen, die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen des Leistungserbringers sind maßgebend. Jede Änderung oder Stornierung einer Reservierung muss zwingend schriftlich an MVT mitgeteilt werden. Von MVT wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 CHF für die Bearbeitung jeder Änderung oder Stornierung einer Reservierung erhoben.
Die Montreux Riviera Card (MRC) ist gültig für jeden Aufenthalt ab einer Übernachtung in der Region (außer Lavaux), sie wird vom Unterkunftsanbieter (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Kliniken) ausgehändigt.
Die MRC wird vollständig durch die Kurtaxe finanziert und berechtigt zur kostenlosen oder ermäßigten Inanspruchnahme von Drittleistungen. MVT ist nicht verantwortlich für die Nichtausgabe der MRC durch den Unterkunftsanbieter oder für unzureichend erbrachte Drittleistungen. Die Verfügbarkeit der Leistungen kann je nach Saison variieren.
Alle Inhalte der Website www.montreuxriviera.com sowie der Inhalt des Newsletters, den man abonnieren kann, sind urheberrechtlich geschützt. Die Eigentümer der geschützten Elemente sind entweder MVT oder Dritte, die zugestimmt haben, dass MVT diese Elemente nutzt. Den Besuchern der Website wird weder ein Eigentumsrecht noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Website oder an der Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz für urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Inhalte.
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MVT verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) unter Einhaltung der Vorschriften der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verarbeiten. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung von MVT verwiesen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird sie durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Wert der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
MVT behält sich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.montreuxriviera.com veröffentlicht und gilt für Bestellungen, die ab dem Datum der Online-Veröffentlichung aufgegeben werden. Die am Tag der Bestellung gültige Fassung ist maßgebend.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen MVT und dem Kunden ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehaltlich eines zwingenden Gerichtsstands sind die Gerichte am Sitz von MVT für Streitigkeiten zwischen MVT und dem Kunden zuständig.
Montreux-Vevey Tourisme, im Juli 2018