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Infos für Shootings

Montreux-Vevey Tourisme unterstützt Filmproduktionen, die die Region Montreux Riviera in Szene setzen möchten. Ob Sie einen Film, eine Serie, eine Reportage oder Werbeinhalte planen – unser Team stellt Ihnen alle wichtigen Informationen und Kontakte zur Verfügung, um Ihre Abläufe zu vereinfachen.

Je nach Art des Drehs, im öffentlichen Raum, auf privatem Gelände oder mit einer Drohne, gelten bestimmte Vorschriften und Bewilligungen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen, um Ihren Dreh in aller Ruhe zu planen.

Filmen im öffentlichen Raum

Für Filmaufnahmen, die der Region Montreux Riviera gewidmet sind und an denen weniger als 10 Personen beteiligt sind, ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf bei Sécurité Riviera ist jedoch immer willkommen.

In jedem Fall dürfen die Aufnahmen nicht die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung beeinträchtigen oder verhindern, den Strassenverkehr stören oder Parkplätze blockieren. Sollte dies dennoch der Fall sein, muss die Produktion mindestens einen Monat vor den Dreharbeiten einen entsprechenden Antrag an die Polizei und die betroffene Gemeinde stellen.

Filmen im privaten Raum (innen und aussen)

Für Dreharbeiten im privaten Bereich (Museen, Restaurants, Hotels, ...) muss eine Genehmigung vom Eigentümer oder Verwalter des Ortes eingeholt werden. Dieser Antrag muss mindestens 10 Werktage vor Beginn der Dreharbeiten eingehen.

Filmen mit einer Drohne

In Abwesenheit spezifischer Gemeindevorschriften wird die Nutzung von Drohnen im gesamten öffentlichen Raum der Destination Montreux Riviera durch das schweizerische und das waadtländische Recht geregelt:

bazl.admin.ch →

Die Police Riviera hat ausserdem ein Regelwerk für den Drohnenbetrieb in der Region erstellt. So ist es beispielsweise strengstens verboten, eine Drohne über dem See, einem Naturschutzgebiet oder einer Kulturerbestätte zu fliegen.

securite-riviera.ch →

Schliesslich erfordert der Einsatz einer Drohne über einem Privatgelände die vorherige Genehmigung des Eigentümers oder des Verwalters des Standorts.